
1. Geltungsbereich
Der Anwendungsbereich dieser AGB umfasst alle Briefbeförderungsaufträge. Das sind zwischen Auftraggebern, im Folgenden Absender genannt, und der Zustellgesellschaft, im Folgenden BM genannt, geschlossene Verträge über die Beförderung von Briefen, briefähnlichen Sendungen, Postkarten, Katalogen, Einschreiben, Nachnahmesendungen oder Werbeantworten. Abweichende AGB vom Absender, die BM nicht ausdrücklich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn BM nicht ausdrücklich widerspricht. Ergänzend zu diesen ABG gilt die Preisliste / Leistungsbeschreibung von BM in der jeweils gültigen Fassung.
2. Vertragsabschluss
Rechte und Pflichten im Geltungsbereich dieser AGB werden durch den Abschluss eines Beförderungsvertrages zwischen BM und einem Absender begründet. Vertragsgegenstand ist die Beförderung von Sendungen des Absenders von einem oder mehreren Übernahmeorten zu den vom Absender definierten Zielorten. Ausgeschlossen von der Beförderung sind Sendungen, die Bargeld, Barschecks, Wechsel, Wertmarken, Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine oder sonstige Wertgegenstände sowie verderbliche Waren enthalten. Für den Inhalt der Sendung ist allein der Absender verantwortlich. Für BM besteht insoweit keine Prüfungspflicht. Das von BM bediente Zielgebiet ergibt sich aus der Preisliste in der jeweils gültigen Fassung. Entspricht eine Sendung hinsichtlich ihrer Beschaffenheit, Adresse oder in sonstiger Weise nicht der Preisliste in der jeweils gültigen Fassung oder diesen ABG, so steht es BM frei:
• die Annahme der Sendung zu verweigern,
• eine bereits übergebene/übernommene Sendung zurückzugeben oder zur Abholung bereitzuhalten oder
• die Sendung ohne Benachrichtigung des Absenders zu befördern und ein entsprechendes Nachentgelt zu erheben.
Das Recht von BM, ein Vertragsangebot abzulehnen, bleibt auch in den anderen Fällen unberührt, soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung gegenübersteht.
3. Pflichten des Absenders
Für die rechtzeitige Bereitstellung der Sendungen am jeweils vereinbarten Übergabeort ist der Absender verantwortlich. Der Absender verpflichtet sich, die bereitgestellten Sendungen nach den in der Preisliste genannten Briefformaten genau zu zählen und in seine Einlieferungsliste einzutragen. Eine Sendung muss vom Absender ausreichend adressiert (Absender/Empfänger) sein. Nicht ausreichend ist die alleinige Angabe des Postfaches vom Adressaten. Für Sendungen ist eine derart geeignete Verpackung zu wählen, dass der Transport und die Übergabe vollständig und gefahrlos durch BM gewährleistet werden kann. Auf den Wert des Inhalts der Sendung darf die Verpackung keine Rückschlüsse zulassen. BM ist berechtigt, die Beförderung von Sendungen zu verweigern, deren Inhalt, äußere Gestalt oder Beförderung gegen strafrechtliche Bestimmungen verstößt bzw. durch deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzt oder Sachschäden verursacht werden können.
4. Pflichten der Zustellgesellschaft
Die Zustellung erfolgt, sofern nichts anderes (Lagerung, Nachsendung, etc.) zwischen BM und Empfänger vereinbart wurde und der Absender keine entgegenstehende
Vorausverfügung getroffen hat, unter der auf der Sendung angebrachten Anschrift durch Einlegen in eine für den Empfänger bestimmte, geeignete und ausreichend aufnahmefähige Vorrichtung (z. B. Hausbriefkasten). Sie kann auch durch Aushändigung an den Empfänger, seinen Ehegatten oder an eine Person, die BM gegenüber schriftlich zum Empfang der Sendung berechtigt ist, erfolgen. Ist die Ablieferung der Sendung nicht in der in Absatz 1 genannten Weise möglich, kann sie einem Ersatzempfänger ausgehändigt werden. Das sind Angehörige des Empfängers, seines Ehegatten oder andere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen, der Inhaber oder Vermieter der in der Anschrift angegebenen Wohnung, sowie andere Hausbewohner und Nachbarn des Empfängers, von denen den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zum Empfang der Sendung berechtigt sind. Ist eine Ablieferung nach den vorhergehenden Absätzen 1 und 2 oder anderen von
BM nicht vorhersehbaren Gründen unmöglich, so unternimmt BM am folgenden Werktag einen weiteren kostenlosen Zustellversuch. Ein dritter Zustellversuch wird ebenfalls unternommen, doch ist er für den Absender kostenpflichtig in Höhe des Beförderungsentgeltes für diese Sendung. Sendungen sind unzustellbar, wenn der Empfänger nicht ermittelt werden kann, wenn keine empfangsberechtigte Person im Sinne der Absätze 1 und 2 angetroffen werden konnte oder die Annahme verweigert wurde. Als Annahmeverweigerung gilt auch die Verhinderung der Ablieferung über eine vorhandene Empfangsvorrichtung. Sendungen an Behörden, juristische Personen, Gesellschaften, Gemeinschaften oder an Personen in Gemeinschaftsunterkünften, Behörden oder Unternehmen gelten als unzustellbar, wenn keine Person schriftlich gegenüber BM zum Empfang bevollmächtigt ist. Unzustellbare Sendungen werden an den Absender zurückbefördert. Ist die Zurückbeförderung
unzustellbarer Sendungen mangels ausreichender Absenderangaben und sonstiger Recherche unmöglich, ist BM nach Ablauf von sechs Wochen zur Vernichtung der Sendung berechtigt. BM ist berechtigt, alle von ihr zuzustellenden Sendungen, die in den Betriebsablauf der Deutschen Post AG gelangten, dort wieder entgegenzunehmen. BM ist weiterhin berechtigt, Sendungen im ausgewiesenen BM-Zustellgebiet auch mit der Deutschen Post AG zu versenden.
5. Entgelt
Für die Errechnung der sich durch die Vertragserfüllung ergebenden Verbindlichkeiten des Absenders gegenüber BM ist die jeweils aktuell gültige Preisliste maßgeblich. Die dem Absender entstehende Verbindlichkeit ist unverzüglich nach Erhalt der Sammelrechnung ohne Abzug zu begleichen.
6. Haftung
Reklamationen über Mängel in der Zustellung hat der Absender innerhalb von zwei Tagen, nachdem er vom Vorhandensein der Mängel Kenntnis erlangte, schriftlich gegenüber BM geltend zu machen. Reklamationen, die jedoch später als eine Woche nach Zustellende eingehen, bleiben unberücksichtigt. BM haftet für Schäden, die auf eine vorsätzliche oder leichtfertige Handlung oder Unterlassung zurückzuführen sind, die sie oder einer ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen in dem Bewusstsein begangen hat, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten wird. Die Haftung ist insoweit begrenzt auf vertragstypische Fälle. Für im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung entstandene Begleit- und Folgeschäden haftet BM nicht. Ferner nicht für Schäden aufgrund höherer Gewalt, insbesondere Naturereignisse, Streiks oder hoheitlicher Verfügungen. Die Haftung ist auch ausgeschlossen für Schäden an Sendungen, die nicht der in der aktuell gültigen Preisliste aufgeführten Produkt- und Leistungsbeschreibung entsprechen, oder Schäden, die aufgrund der natürlichen Beschaffenheit des Sendungsinhaltes,
etwa durch Hitze, Kälte oder Luftfeuchtigkeit entstehen. BM haftet bei Überschreitung der vereinbarten Zustellzeiten und sonstiger Abweichungen in der Zustellung bis zur Höhe des einfachen Betrages der Beförderungsgebühr. Zusätzlich zahlt BM dem Absender eine Vertragsstrafe in Höhe des Beförderungsentgeltes für diese Sendung.
7. Abweichende Regelungen
Vereinbarungen, die von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG) abweichen, bedürfen der Schriftform.
8. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser ABG unwirksam sein, so haben die übrigen weiterhin Geltung für das Vertragsverhältnis zwischen dem Absender und BM. Die unwirksame Bestimmung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt und der Vertrag soll entsprechend seinem wirtschaftlichen Sinn und gemäß dem Willen der Vertragsparteien durchgeführt werden.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Seiten ist Meldorf.
Stand: Heide, im März 2006