Privatkunden sind nicht vorsteuerabzugsberechtigte Kunden, u.a. Behörden.
* Durch die Sonderregelung des § 4 Nr. 11b UStG sind die Leistungen der DPAG (Deutsche Post AG) im Gegensatz zu den Leistungen privatwirtschaftlich tätiger Postdienstleistern von der Umsatzsteuer befreit.
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